Holzschnitt 1510
    
Niklaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Ratsherr Küenegger
  
Quelle Nr. 051

  

  
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Zeit: 6. März 1488
  
Herkunft: Staatsarchiv Luzern, Ratsprotokoll VI, S. 224b
  
Kommentar: Die Obwaldner, Ammann Heinrich Bürgler, Ratsherr Hans Küenegger aus Giswil (Bannerherr, Oberst der Obwaldner Truppe) wurden von Luzern beschuldigt bezüglich hochverräterischer Umtriebe gegen die Stadt Luzern. Dies lässt sich nicht von der Hand weisen, haben sie doch die Unabhängigkeitsbestrebungen der Entlebucher unter ihrem Anführer Peter Amstalden unterstützt, sogar mit Überlegungen, das Entlebuch dem Ort Unterwalden einzugliedern (Amstalden Handel, vgl. Quelle 014). Bürgler und Küenegger wurden zu einer gerichtlichen Untersuchung nach Luzern vorgeladen, erschienen aber nicht. Darauf durften die beiden Obwaldner bei Androhung einer Verhaftung die Stadt Luzern nicht betreten. Die Zuständigkeit für ein diesbezügliches Gerichtsverfahren war jedoch umstritten, eher hätte ein eidgenössisches (Schieds-)Gericht darüber befinden müssen. Nach dem Stanser Verkommnis glaubte man, die Sache hätte sich erledigt. Doch bereits 1482 wurde dem wieder zum Landammann gewählten Bürgler der Zutritt in die Stadt erneut verwehrt. Im Jahre 1488 sollte eine Gerichtsverhandlung in Luzern endgültig Klarheit schaffen. Bei seinem «widerrechtlichen» Betreten der Stadt wurde Küenegger im März des gleichen Jahres verhaftet, dann aber wieder freigelassen, die Verhandlung wurde auf den 24. Juni vertagt. Sie fand jedoch nicht statt. – 1490, in einem neuen Konflikt der Appenzeller und der Stadt St. Gallen gegen das Kloster St. Gallen (St. Galler-Krieg) wollte Küenegger mit seiner Truppe demonstrativ durch Luzern marschieren, dabei entstand ein Volksaufstand, und Küenegger wurde in Haft gesetzt. 1497 scheiterten die letzten Versuche durch die Stände Ob- und Nidwalden, für ihn eine Amnestie zu erwirken.
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 413–414

  

   Donnerstag nach dem Sonntag Reminiscere (6. März) 1488.
  
Es gab eine Botschaft unserer lieben und treuen Eidgenossen von Unterwalden ob und nid dem Kernwald für die Räte und Versammlung [Grosser Rat]. Sie wurde mit grosser und eindrücklicher Bitte vorgetragen, mit Hinweisen auf die Freundschaft und Nachbarschaft, die meine Herren und sie zusammen seit Jahrhunderten hätten, auch dass sie zu Lebzeiten des seligen Bruder Klaus erlebt hätten, wie er seinem Sohn kurz vor seinem Ableben derartiges [guteidgenössische Freundschaft] empfohlen hätte. Sie [die Luzerner] wollten nun dem [Hans] Küenegger [aus Giswil, Vertreter der Gemeinde] die Stadt öffnen und gegen ihn den Unmut kundtun, was sie dann auch mit vielen weiteren Worten darlegten etc.
  
Zusammen mit Vorhaltungen und Forderungen haben meine Herren ihm die Sache, wie sie ihnen zu Beginn bezüglich Peter Amstalden eröffnet wurde, klar und deutlich erneut vorgebracht und offen dargelegt. Dabei klagten sie an, sie [die Unterwaldner] für übel zu halten. Dass sie dieses Mal dennoch ihrer Bitte nachkommen, täten sie nicht angesichts dessen, dass meine Herren Räte und die Hundert [der Grosser Rat] gerne darauf zurückkommen und sie in Schutz nehmen wollten, sondern weil sie es gütlich und in Ruhe belassen wollten bis zum Fest St. Johannes (24. Juni). Auf dieses Datum hin wird eine [Gerichts-] Verhandlung angesetzt, um mit meinen Herren zusammenzukommen. Sie [die Vertreter Unterwaldens] möchten dann mit ihren Darlegungen und Forderungen erscheinen. Würde die Verhandlung sie überführen, dann würden man sich gegen sie zur Wehr setzen und mit ihnen sprechen, dass sie und einige andere lügen. Es werde ihm [Küenegger] jedoch [jetzt] nichts zugefügt, weder mit Worten, noch mit Taten, damit nicht noch grösserer Unmut aufkommt, als bereits besteht.
    
  
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