Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Das Stanser Verkommnis
  
Quelle Nr. 024

  

  
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Zeit: 21.–31. Dezember 1481 / Januar 1482 / 20. Mai 1485
  
Herkunft: a) Staatsarchiv Solothurn, Abschiedband O, 288 und Staatsarchiv Luzern, Allg. Abschied B, 230; - b) Stadtarchiv Rapperswil; – c) Staatsarchiv Solothurn, Missivenbuch 5 (XIII), 84; - d) do.; – e) Staatsarchiv Solothurn, Seckelmeisterrechnung des Benedikt Umbendorn.; - f) Stadtarchiv Mülhausen L. q. Nr. 8; – g) Staatsarchiv Luzern, Allg. Abschied. III 1, 211
  
Kommentar: Tagsatzung von Stans [Stanser Verkommnis: Samstag, 22. Dezember 1481 – Bruder Klaus als Friedensstifter – der Frieden von Stans] – Durch die Burgunderkriege, durch die eine von drei europäischen Supermächten zusammenbrach, war in der Eidgenossenschaft eine neue Situation entstanden. Die Städte Freiburg und Solothurn waren während des Kriegs mit den Eidgenossen verbündet. Nach dem erfolgreichen Ausgang sollten diese Städte als Vollmitglieder in den Bund aufgenommen werden. Das schien vielen einfach und machbar. Aber es gab ausser dem gemeinsamen Bund, der die Acht Alten Orte zu einem Staatenbund zusammenfügte, noch mehrere kleinere Sonderabkommen zwischen den Städten, von denen nur diese profitieren konnten – das sogenannte «Burgrecht». Um irgendwie zu einer Einigung zu kommen, wurden seit 1478 sechs verschiedene Projekte vorgeschlagen, und am Schluss – Dezember 1481 – gab es nochmals fünf verschiedene Vorentwürfe. Die Lage wurde immer komplizierter, und damit schienen alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt zu sein. Es waren nur noch wenige Tage bis Weihnachten, die Sache wurde aufgegeben, es drohte sogar aus dem Streit ein Krieg zu werden (nach persönlicher Einschätzung Schillings) – zumindest ein «kalter Krieg». Verschiedene zeitgenössische Dokumente berichten nun von einer Vermittlung durch Bruder Klaus. Was er genau gesagt hatte, ist völlig unbekannt, vielleicht ist der Wortlaut auch nicht so wichtig. Tatsache scheint zu sein, dass die Lage derart unübersichtlich geworden war, dass die einen überhaupt nicht mehr wussten, wovon die anderen sprachen, und dass es noch andere Zusammenhänge gab, vor allem den Amstaldenhandel (Quelle 014), mit dem andauernden Unfrieden zwischen Luzern und Obwalden sowie zwischen Luzern und Bern (wegen der falschen Anschuldigung gegenüber Adrian von Bubenberg). Darum bedurfte es einer Autorität, die nur das eine tun musste, nämlich zusammenfassend klarstellen, worum es eigentlich ging, und dies in Relation zu stellen zu der bisherigen Bedeutung des Bundes, der eben über allen anderen Sonderwünschen zu stehen hatte. Bruder Klausens Devise war zudem: Ihr sollt aufeinander hören.
  
Der friedenstiftende Kompromiss scheint eigentlich viel zu einfach, um wahr zu sein: Die Städte würden inskünftig auf ihr Burgrecht verzichten, d. h. auf ihre Sonderabkommen untereinander, von denen überwiegend die Städte profitieren konnten, weniger aber die Landorte; dafür würden nun die beiden Städte Freiburg und Solothurn völlig gleichwertig und rechtlich gleichgestellt neu in den Bund der Eidgenossen aufgenommen werden. So einfach! Dies wurde auch getan, der Frieden war perfekt. Bruder Klaus galt von nun an als Inbegriff des Friedenstifters.
  
Über die Ereignisse von Stans berichten mehrere zeitgenössische Dokumente sehr eindrücklich. Einige Städte waren nicht Vollmitglieder des Bundes, sie hatten nur den Status von «zu gewandten Orten»; auch diese wurden vom Ausgang des Friedensvertrages von Stans umgehend unterrichtet – etwa Rapperswil (am Zürichsee) und Mülhausen (im Elsass). Gerade für diese änderte sich nun so viel, dass sie inskünftig nicht mehr bloss mit einzelnen Orten via Sonderabkommen (Burgrecht) verbunden, sondern der ganzen Eidgenossenschaft «zugewandt» waren. Gerade für die Stadt Rapperswil bedeutete dies einen Vorteil, denn ihre Beziehung zu Schwyz, ein Sonderabkommen – obwohl Landort – bedeutete dieser Stadt sehr viel. Schwyz war gewissermassen ihre Schutzmacht, erinnerte man sich doch nur zu gut an Weihnachten 1350, als die Stadtzürcher, angeführt von Rudolf Brun, Rapperswil überfielen und im Städtchen grausam wüteten.
  
Mülhausen im Sundgau (Elsass) war eine freie Reichsstadt, verbündet mit Solothurn und Bern. Die Stadt war juristisch einem Hofgericht in Basel unter der Leitung des dortigen Bischofs unterstellt. Das umschliessende Gebiet gehörte jedoch zu den äusseren Stammlanden der Habsburger, damals regiert durch Herzog Sigmund. Dieser liess Mülhausen belagern, nachdem es wiederholt zum Streit zwischen österreichischen Rittern und Berner Kaufleuten kam. Daraus entstand ein Krieg zwischen den Eidgenossen und dem Herzog Sigmund von Österreich, bei dem die Truippen aus der Schweiz durchs ganze Elsass und durch den Breisgau bis nach Waldshut zogen. Die Belagerung durch die Eidgenossen wurde durch einen Friedensvertrag beendet, wonach der Habsburger den Eidgenossen eine hohe Entschädigung zahlen sollte. Doch dieser hatte kein Geld und musste es letztlich bei Karl dem Kühnen ausleihen. Herzog Sigmund und Herzog Karl schlossen 1469 einen Bündnisvertrag in Saint-Omer, worauf der Österreicher dem Burgunder Elsass und Breisgau als Pfand aushändigen musste. Sigmund begann nun Karl mehrmals unter Druck zu setzen, die Eidgenossen anzugreifen, was dieser immer wieder ablehnte. Er hielt daran fest, dass der Vetrag nur eine Verteidigung nicht aber einen Angriff beinhalte. Eben noch der Erzfeind der Eidgenossen gelang Sigmund der verblüffende Schachzug, sich mit den Eidgenossen zu verbünden – «Ewige Richtung», 4. Februar 1474 ausgehandelt, am 30. März ratifiziert. Das Bündnis war nun gegen Burgund gerichtet, dessen Landvogt in Breisach, Peter von Hagenbach, in den Pfandgebieten zwar für Ordnung aber nicht für Beliebtheit sondern für Unmut wegen der Unterdrückung sorgte. Wäre da nicht das verbündete Mülhausen gewesen, hätte es eigentlich keinen Grund für die Eidgenossen gegeben sich in die Streitereien der beiden Herzöge einzumischen. Als die Österreicher sich 1474 anschickten, das Elsass (Sundgau) und den Breisgau zurückzuholen, kam es zum eigentlichen «Burgunderkrieg». Im Oktober 1474 belagerten Eidgenossen, Österreicher und Elsässer das Städtchen Héricourt, in der Schlacht am 13. November erlitt das burgundische Entsatzheer eine schwere Niderlage. Drei weitere verlorene Schlachten folgten. – Durch das Stanser Verkommnis konnte Mülhausen nun, wie alle anderen zugewandten Orte (darunter auch St. Gallen und Rottweil), de jure mit der Hilfe aller Eidgenossen rechnen, was de facto bereits in den Burgunderkriegen Tatsache war.
  
Ein wichtiger Zeitzeuge der Tagsatzung in Stans war auch Diepold Schilling, dessen Vater Johannes Schilling dort als Stadtschreiber Luzerns tätig war - der Sohn nahm jedoch nicht selbst an den Sitzungen teil. Diepold Schilling erwähnte die denkwürdigen Ereignisse in seiner Luzern Chronik [des Diepold Schilling] (siehe Quelle 208); ferner berichtet darüber als wahrscheinlicher Zeitgenosse Petermann Etterlin (Quelle 207). Zu den entsprechenden Dokumenten gehört auch das Umgeldbuch der Stadt Luzern, wo die öffentlichen Ausgaben und der jeweilige Zweck notiert sind: 1478 (Quelle 013) und 1481/82 (Quelle 019). – [Schlüsselbegriffe: Stanser Verkommnis, Tagsatzung von Stans, Streit um das Burgrecht, Politik für den Frieden, Friedenspolitik, Bruder Klaus als Friedensstifter].
  
Obwohl aus den älteren Quellen klar hervorgeht, dass Bruder Klaus nicht selber physisch an der Tagsatzung von Stans anwesend war, haben spätere Chronisten, Petermann Etterlin (1507, Quelle 207), Kaspar Suter (1549, Quelle 241) und Chronik im Winkellriedhaus (nach 1563, Quelle 248) zur Entstehung eines Irrtums beigetragen. Bei Etterlin war es erst eine ungeschickte Formulierung, die ein Missverständnis hervorrief, bei den späteren Chroniken zeigt es sich jedoch: Je weiter die Schreibenden zeitlich vom Geschehen entfernt sind, desto weniger stimmen die Einzelheiten; die Texte bleiben gegenüber den exakten Beschreibungen von Diepold Schilling ziemlich wertlos. Allerdings darf man die imaginative Gegenwart der Autorität Niklaus von Flüe in den Gedanken und Gefühlen der damals Verantwortlichen auch nicht unterschätzen. Wahrscheinlich ebenso imaginativ gegenwärtig, durch die mahnenden Worte Klausens, war Adrian von Bubenberg, die eidgenössische Integrationsfigur der damaligen Zeit schlechthin, der Held von Murten, der zeitlebens stets für eine Politik des Friedens und der Versöhnung eintrat; er starb im August 1479. Wie sollte dies alles nun ikonografisch umgesetzt werden?
  
Weiterer Kommentar: …imaginativ gegenwärtig – Tagsatzung in Stans
  
Texte von Diepold Schilling zur Tagsatzung in Stans (Quelle 208)
  
Siehe auch die historische Studie über die Entstehung des Stanser Verkommnis in den Jahren 1477–1481: Ernst Walder, Das Stanser Verkommnis, Ein Kapitel eidgenössischer Geschichte, Historischer Verein Stans 1994.
  
Referenz: Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 115–120 und 188

  

   a) Offizielle Schlussrede an der Tagsatzung (22. Dezember 1481):Abschiedsformel in Stans am Samstag nach St. Thomas im Jahre des Herrn 148I: Als erstes bringt heim die Kunde von der Treue, Mühe und Arbeit, die Bruder Klaus in diesen Angelegenheiten gezeigt hat! Ihm schulden wir wahrlich Dank. Jeder Bote soll dies weitersagen.
  
b) Brief des Statthalters von Schwyz an den Rat von Rapperswil (23. Dezember 1481): Vorangestellt unsere freundlichen, willigen Dienste den besonders guten Freunden und treuen lieben Eidgenossen. Wir möchten Eure Weisheit unterrichten, dass am vergangenen Samstag in Stans, fünf Stunden nach dem Mittag, die Angelegenheit vertraglich ganz geregelt wurde bezüglich Burgrecht und des Zerwürfnisses, das lange andauerte zwischen den Städten und uns Ländern. Dadurch ist eine so grosse Freude aufgekommen, dass man dem allmächtigen Gott und auch dem guten Bruder Klaus zu Ehren, der mit grossem Eifer uns da hinführte, dass alles einen freundschaftlichen Weg genommen hat, mit allen Glocken läutete und die Priester den Lobgesang [Te Deum] anstimmten. Auch wir taten dies, als wir es vernahmen, und verkünden Euch dies mit aller Freude. Wir wissen gut, wie die Unseren [die Eidgenossen] geschrieben haben, dass sie hoffen, es werde für Euch und uns Länderorte wohlwollend und ehrenvoll weitergehen. Gegeben am Sonntag vor Weihnachten um die elfte Stunde vormittags im Jahre 1481. Statthalter und Rat von Schwyz (Adresse) An den geehrten, umsichtigen, weisen Schultheiss und Rat von Rapperswil, unseren lieben und treuen.
  
c) Dankschreiben Solothurns an den Pfarrer von Stans (29. Dezember 1481): Ehrwürdiger und gelehrter Herr, Eurer Ehrwürdigkeit empfehle ich mich getreu und bin bereit, Euch stets zu dienen. Meine Herren sind unterrichtet über Eure grosse Arbeit und Mühe. Ihr seid ein wahrer Liebhaber des Friedens und Sohn der Eidgenossenschaft. Wir sagen Euch hierfür grossen Dank und bieten Euch willig das an, was wir Euch schulden. Wir schicken Euch mit diesem Boten zwanzig Gulden für den würdigen Bruder Klaus, für ein gutes Jahr und eine ewige Messe, weil wir seine getreue Hilfe und seinen guten Rat geniessen durften. Als Beilage sende ich Euch auch Legende und Geschichte vom heiligen Urs, dessen Festtag wir am Tag nach St. Michael hier in Solothurn feierlich begangen haben. So entbiete ich mich ganz als der Eure in allen gefälligen Dingen. Gegeben am Samstag vor der Beschneidung des Herrn [29. Dezember] im Jahre des Herrn 1481. Ganz der Eure, Hans von Stall, Stadtschreiber von Solothurn (Adresse) Dem ehrwürdigen und gelehrten Herrn N. Kilchherr [Pfarrer] in Stans, meinem besonders geschätzten Herrn und Gebieter.
  
d) Dankschreiben des Rates von Solothurn an Bruder Klaus (29. Dezember 1481): Ehrwürdiger und andächtiger Bruder, wir, der Schultheiss und der Rat von Solothurn, empfehlen uns treu ergeben in Euer Gebet. Wir sind unterrichtet worden, wie Ihr durch die Gnade Gottes des Allmächtigen und seiner lieben Mutter in der ganzen Eidgenossenschaft Frieden, Ruhe und Einigkeit bewirkt habt durch Euren Rat. Weiter ist uns mitgeteilt worden, wie Ihr für uns so viel Gutes geredet habt, so dass wir nun gleichberechtigt im ewigen Bund der Eidgenossenschaft verbrüdert sind. Das verpflichtet uns, dem wahren Gott, der ganzen himmlischen Heerschar und Euch, dem Liebhaber des Friedens, grosses Lob und Dank zu sagen. Wir bitten unseren Herrn Jesus Christus und seine würdige Mutter, dass sie Euer Lohn seien und Euch in die Freude der ewigen Seligkeit aufnehmen, dem allmächtigen Gott zum Lob und Euch zum Wohlgefallen. So schicken wir Euch zwanzig Gulden für ein gutes Jahr, für eine ewige Messe und bitten Euch, dass Ihr zu Gott, dem Herrn, für uns beten möchtet. Gegeben am Samstag vor Neujahr [29. Dezember] im Jahre des Herrn 1481. (Adresse) An den ehrwürdigen und andächtigen Bruder Klaus von Unterwalden, unseren treuen und guten Wohltäter [Förderer].
  
e) Einträge in Solothurn betreffend Läuferlohn (begonnen mit dem Abend von St. Thomas 1481): (S. 103) Der Läuferlohn: Item, an Henmann [Hermann] Zeissen fünf Pfund und siebeneinhalb Schilling für seinen Gang nach Unterwalden zu Bruder Klaus, als die ewige Vereinigung gemacht war. (S. 123) Allerlei Ausgaben in folgenden Beträgen: item, an Bruder Klaus in Unterwalden zwanzig Gulden in Gold wegen der Vereinigung mit meinen Herren, den ungeteilten Eidgenossen, sowie fünf Pfund und fünf Schilling für die Unkosten. (gegen Ende Januar 1482) Item, für [Hermann] Zeissen 17einhalb Schilling nach Luzern und gleichen Tags 8 Schilling Weggeld (Wirtgeld, Kosten für Übernachtung) nach Konstanz - nochmals zurück nach Unterwalden zu Bruder Klaus, 1 Pfund und zweieinhalb Schilling sowie 8 Pfund Weggeld (Wirtgeld).
  
f) Brief des Stadtschreibers von Solothurn an die Stadt Mülhausen (31. Dezember 1481): Verehrte, umsichtige, weise, besonders gnädige liebe Herren. Eurer Sorge und Gnade entbiete ich stets meine untertänigsten willigen Dienste, alles, wozu ich bisher bereit war. Gnädige und liebe Herren, mit dem Schreiben meiner Herren [Ratsherren von Solothurn] möchten wir Euch zu verstehen geben, wie es Gott, der Allmächtige gefügt hat, dass sie mit den Acht Orten der Eidgenossenschaft in ein ewiges Bündnis treten, das besser und ernsthafter ist als jeder andere Bündnisvertrag zuvor. Mit dieser Sache hatte ich lange zu tun. Auf die Feiertage konnte ich aber mit grosser Freude nach Hause gehen. Freut Euch darüber, denn ihr habt jetzt mehr Hilfe und Ansehen bekommen! Mir ist Euer Schreiben vor einigen Tagen, als ich zu Hause ankam, überreicht worden. Es wird Euch berühren, Ihr sollt es wirklich glauben, dass zu jener Zeit kein Rat gefunden wurde, wie zu handeln ist. So bin ich zu meinem Herrn Schultheiss von Bern, dem Herrn und Ritter Wilhelm Diesbach, gereist und habe mit ihm in aller Sorgfalt die Sache besprochen. Man war mit dieser Angelegenheit sehr beschäftigt, aber darüber, wie diese Sache ausgegangen ist, vergesse ich Euch nicht zu informieren, da Euch ja viel daran gelegen ist. So ist nun zunächst einmal Frieden. Ich wollte den Zeitpunkt abwarten, um mit den Acht Orten allein zusammenzutreffen. Vorher haben nämlich die Länder und ich den Vertrag meiner Herren ohne Anwesenheit der städtischen Abgesandten entworfen, in der Hoffnung auf Wohlgefallen seitens der Städte. Diese sind bereitwillig darauf eingegangen. Darum hoffe ich, dass Gott das Übrige fügen wird. So werde ich weiterhin an Euch denken und die Angelegenheit fördern, aber ohne Veranlassung ist nichts zu tun. Ferner habt Ihr mir geschrieben wegen dem [bischöflichen] Hofgericht in Basel. Jetzt habe ich die Ruhe, um Euch das zu schreiben, was mir wichtig erscheint. Ich schicke es Euch mit eigenem Boten, damit nichts versäumt wird. Seine Gnaden [der Bischof] hat mir mit eigener Hand viel geschrieben und geantwortet. Er schlägt vor, dass ich ihn noch vor den Festtagen besuchen komme, damit wir über Euer Anliegen sprechen können. Darin sehe ich nicht anderes als einen guten Willen. Aber ich konnte nicht im Hof [in Basel] sein, da ich mich in Unterwalden befand, wie Ihr ja wisst. Bruder Klaus hat gut gewirkt, und ich habe dementsprechend gehandelt. Nun ist grosse Freude im ganzen Land mit Glockengeläute und Jubel wegen der Einigung. Darum möchtet Ihr doch so gut sein und dies auch verkünden, Gott loben, die Glocken in Freude läuten und den Dankgesang auf die Einigung anstimmen lassen, weil nun in der ganzen Eidgenossenschaft ein Bundesvertrag gemacht wurde, denn überall ist in Freude geläutet und gesungen worden. Heute reite ich aus der Stadt in Richtung Kempten, im Namen der ganzen Eidgenossenschaft. Was ich für Euren Nutzen tun kann, will ich stets fördern und Euch auf jeden Fall wissen lassen, was zur Zeit aktuell ist. Der allmächtige Gott gebe Euch ein gutes und seliges Jahr. Gegeben am Abend vor Neujahr [31. Dezember] im Jahre 1481. Ganz der Eure, Hans von Stall
(Adresse) An den angesehenen, umsichtigen und weisen Bürgermeister und die Ratsherren von Mülhausen, meinen besonders gnädigen und lieben Herren.
  
g) Die Forderungen Wanners – Abschied der Tagsatzung von Luzern, 20. Mai 1485: Der Wanner von Unterwalden brachte hervor: Er habe viel Kosten und Mühe aufgewendet für uns alle im Zusammenhang mit Bruder Klaus. Er stellte deswegen das Begehren, dass ihm etwas dafür vergütet werde. Alle [Delegierten] sollen den Vorschlag heimbringen und beraten, ob ihm etwas entschädigt werden solle.
  
  
Texte von Diepold Schilling zur Tagsatzung in Stans (Quelle 208)
    
  
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