Holzschnitt 1510
    
Nikolaus von Flüe
Bruder Klaus  
  
 
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   Quellen - Bruder Klausund Dorothea
  
  
Wieder Schwierigkeiten mit dem Pfarrer
  
Quelle Nr. 035

  

  
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Zeit: 18. Dezember 1484
  
Herkunft: a) Pergament, Staatsarchiv Obwalden; – b) Sammelkodex von Neapel, 1. Teil, 6.10
  
Kommentar: Sachseln hatte früher schon Probleme mit den Pfarrherren, als Niklaus von Flüe noch an der Spitze der Gemeinde stand (siehe Quelle 001 – Der «nasse Zehnte»). Aber auch seit Beginn seines Einsiedlerlebens ist der Kontakt zum dortigen Pfarrer nicht sehr gross, vielmehr befragt er fremde Pfarrer: Heimo Amgrund, zunächst Pfarrer in Kriens, dann in Stans, sowie Oswald Issner, Pfarrer in Kerns, der sein Beichtvater wird. Hans Burkard, war seit 1461 Pfarrer von Sachseln, er starb 1484. Dieser Name wird in den Dokumenten über Bruder Klaus nirgends erwähnt. Sein unmittelbarer Nachfolger hiess Walter (Walther) Tuob. Nach wenigen Wochen seiner Amtszeit überwarf er sich mit den Pfarreiangehörigen, wahrscheinlich ging es wieder um die alten Zinsansprüche - den nassen Zehnten. Der Pfarrer wurde von der Obwaldner Regierung gefangengenommen und vor den Bischof in Konstanz geführt. Der Bischof schloss darauf mit der Regierung folgende Vereinbarung. Walter Toub zog dann um 1489 als Kaplan nach Stans. Doch vorher wird, 1488, noch ein weiterer Streit, diesmal um die Opfergaben, hinzukommen (Quelle 054).
  
Bischof Otto IV. von Sonnenberg nennt den Landammann von Obwalden einen «befreundeten und treuen Bundesgenossen». Dies ist im Kontext zum Landrecht zu verstehen, das vormals zwischen den 5 Landorten (Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus und Zug) und dem Bischof von Konstanz in seiner Funktion als Gaugraf des Thurgaus abgeschlossen wurde. 1481 (Stanser Tag) wurde dieses Sonderrecht als solches zwar abgeschafft, doch der Gau an der Thur wurde nun unter dem Gaugrafen zu einem «Zugewandten» Ort des Bundes der Eidgenossen.
  
Referenz: a) Robert Durrer, Bruder Klaus-Quellenwerk, 341–342; – b) Rupert Amschwand, Ergänzungsband, 77

  

   a)
Wir, Otto, von Gottes Gnaden Bischof von Konstanz erklären mit diesem Brief öffentlich in Bezug auf die vor etlichen Tagen [ausgebrochenen] Streitigkeiten zwischen den besonders befreundeten und treuen Bundesgenossen, Landammann und Gemeinwesen von Unterwalden ob dem Wald auf der einen Seite und unserem andächtigen Walther Tuob, Leutpriester in Sachseln auf der anderen Seite: Der Streit wurde durch den genannten Walther Tuob verursacht, weswegen er als Gefangener uns überbracht und überantwortet wurde. Dennoch wurde durch uns aus besonderen Gnaden ein bestimmter Betrag angesetzt, der von beiden Parteien bewilligt und akzeptiert wurde. Der erwähnte Priester will sich jedoch in aller Freundlichkeit gegenüber den erwähnten Unterwaldnern bestens bemühen, wohlgesinnt und mit grösstem Ernst. Dadurch wurde mit Wohlgefallen die erworbene Übereinkunft von beiden Seiten zur Kenntnis genommen. Der erwähnte Landamman und das Gemeinwesen von Unterwalden ob dem Wald nehmen den von uns aufgesetzten Bericht und Vertrag an, wonach sie davon Abstand nehmen, dass sie fortan den erwähnten Walther Tuob nicht mehr wollten, dieses Begehren sei nichtig, vielmehr werden sie ihn weiterhin als Pfarrer akzeptieren. Wenn jedoch der Fall eintreten würde, wonach sich der erwähnte Priester Walther Tuob in kürzerer oder längerer Zeit nochmals selbstsüchtig verhält oder etwas tut, was einem ehrbaren, frommen Priester nicht wohl ansteht, ziemt und gebührt oder zukommt, und dadurch Klagen von ihm oder über ihn kommen, die so gross und schwerwiegend sind, dass der Ammann und der Rat von Unterwalden ob dem Wald einstimmig oder mehrheitlich den Verdacht hegen oder die Kenntnis davon haben, wonach sich der erwähnte Walther Tuob viel zu schulden komme lässt, [das Rechtmässige] übergeht und vernachlässigt, und auch wir davon gründliche Erkenntnisse haben, dann soll man ihn von der Pfründe von Sachseln entfernen, dann muss dieser dem Ammann und dem Rat und der Gemeinde Sachseln die Pfründe unangetastet, ohne weitere Versuche und ohne weitere Ansprüche abtreten, und weder sie [die jetzt lebenden Obwaldner] noch ihre Nachkommen [bzw. Amtsnachfolger] dürfen diesen Streitfall und die Pfrundsache jemals vor ein weltliches oder geistliches Gericht ziehen, in keiner Weise, auf keinem Weg. Der erwähnte Walther Tuob, Leutpriester von Sachseln und sein Nachfolger dürfen fortan nie etwas tun, erwerben, sich Vorteile verschaffen, etwas einfordern, provozieren, noch von etwas dispensieren, es sei denn sie haben einen von unseren Vikaren [Generalvikaren] vorgelegten Eid ohne Zwang sondern mit freiem Willen feierlich vor Gott und vor dem heiligen Evangelium geschworen und geleistet haben. Wenn er [sie, die Pfarrer von Sachseln] nicht danach lebt und dem [eidlich Geforderten] nicht nachkommt, verliert er alle päpstlichen, kaiserlichen und königlichen Privilegien sowie alle andere durch Obrigkeiten verliehene Freiheiten, Begünstigungen und Rechte, besonders die allgemein geschriebenen Rechte. Das bedeutet mit anderen Worten: Allgemeine [unverbindliche] Verzichterklärungen verfangen nicht, ausser wenn ein besondere dabei ist, ganz und gar zu verzichten auf alles, was in dieser Briefurkunde [festgehalten ist], auf die ich zur Inkraftsetzung mein Siegel setze.
Samstag vor Sankt Thomas einer der heiligen zwölf Boten [Apostel], im Jahre nach Christi Geburt vierzehnhundertachzig und dem vierten Jahr [1484].
  
b)
Item ist zu merken, dass ich Herr Walther Töb [Tuob] am Sonntag vor Philipp und Jakob 1484 die Pfründe in Sachseln erhalten habe. Ammann dieses Landes war damals Herr Nikolaus von Einwyl. Im gleichen Jahr starb am Fest des hl. Märtyrers Dionisius [9. Okt] Katharina Töb, Tochter Herrn Walthers.
    
  
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